Vergaberecht

Bestimmungen zur Vergabe von Aufträgen und Konzessionen

Wir beraten im Hinblick auf alle Bestimmungen des deutschen und des europäischen Vergaberechts. Abhängig vom konkreten Beschaffungsvorhaben und dem geschätzten Auftragswert können das GWB-Vergaberecht mit den EU-Vergaberichtlinien oder haushaltsrechtliche Vergabebestimmungen des Bundes und der Länder gelten. Unsere Beratung umfasst daher insbesondere folgende Punkte:

  • die EU-Vergaberichtlinien (z.B. 2014/23/EU, 2014/24/EU und 2014/25/EU)
  • den Teil 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB-Vergaberecht)
  • die Vergabeverordnung (VgV)
  • die Sektorenverordnung (SektVO)
  • die Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit (VSVgV)
  • die Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV)
  • die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB)
  • die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)

Erfahren Sie mehr über unsere Beratung

… für öffentliche Auftraggeber

… für Bieter und Bewerber

… für Zuwendungsempfänger

kanzlei-fuer-vergaberecht-upleger-quast-vergaberecht
Upleger & Quast - Kanzlei für Vergaberecht in Bonn - Logo
Datenschutz-Übersicht

Diese Website verwendet Cookies, damit wir dir die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in deinem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen von dir, wenn du auf unsere Website zurückkehrst, und hilft unserem Team zu verstehen, welche Abschnitte der Website für dich am interessantesten und nützlichsten sind.