Vergaberecht

Bestimmungen zur Vergabe von Aufträgen und Konzessionen

Wir beraten im Hinblick auf alle Bestimmungen des deutschen und des europäischen Vergaberechts. Abhängig vom konkreten Beschaffungsvorhaben und dem geschätzten Auftragswert können das GWB-Vergaberecht mit den EU-Vergaberichtlinien oder haushaltsrechtliche Vergabebestimmungen des Bundes und der Länder gelten. Unsere Beratung umfasst daher insbesondere folgende Punkte:

  • die EU-Vergaberichtlinien (z.B. 2014/23/EU, 2014/24/EU und 2014/25/EU)
  • den Teil 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB-Vergaberecht)
  • die Vergabeverordnung (VgV)
  • die Sektorenverordnung (SektVO)
  • die Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit (VSVgV)
  • die Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV)
  • die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB)
  • die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)

Erfahren Sie mehr über unsere Beratung

… für öffentliche Auftraggeber

… für Bieter und Bewerber

… für Zuwendungsempfänger

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