Upleger & Quast | Kanzlei für Vergaberecht
Eine Vergabe von Aufträgen und Konzessionen setzt eine Beachtung von vielfältigen rechtlichen Bestimmungen voraus. Dies betrifft sowohl öffentliche Auftraggeber und Zuwendungsempfänger, die zu einer Durchführung von Vergabeverfahren verpflichtet sind, als auch Unternehmen, die einen ausgeschriebenen Auftrag gewinnen möchten.
Die Partner der Kanzlei sind seit mehr als 17 Jahren auf dem Gebiet des Vergaberechts tätig und beraten bei sämtlichen Fragestellungen rund um eine Vergabe von Aufträgen und Konzessionen. Dabei unterstützen wir stets ganzheitlich. So nehmen wir auch technische und finanzielle Aspekte eines Auftrags in den Blick und betrachten zudem die sonstigen rechtlichen Angelegenheiten, die von einem Projekt berührt werden. Auf diese Weise können wir die Verfahrensrisiken erheblich reduzieren und einen Beitrag zu einem erfolgreichen Abschluss des Vergabeverfahrens leisten.
Unsere Rechtsberatung
Wir unterstützen sowohl öffentliche Auftraggeber und Zuwendungsempfänger, die einen Auftrag vergeben möchten, als auch Unternehmen, die sich um einen Auftrag bewerben. Dabei beraten wir umfassend von der Vorbereitung des Vergabeverfahrens über dessen Durchführung bis hin zur Abwicklung des vergebenen Auftrags. Darüber hinaus erstellen wir auch Gutachten zur Bewertung einer bestimmten Sach- und Rechtslage.
Vergaberecht
Wir beraten im Hinblick auf alle Bestimmungen des deutschen und des europäischen Vergaberechts. Abhängig vom konkreten Beschaffungsvorhaben und dem geschätzten Auftragswert können das GWB-Vergaberecht mit den EU-Vergaberichtlinien oder haushaltsrechtliche Vergabebestimmungen des Bundes und der Länder gelten.
Kartell- und Wettbewerbsrecht
Wir beraten im Hinblick auf Fragestellungen des Kartell- und Wettbewerbsrechts. So kann sich aus dem Kartell- und Wettbewerbsrecht eine eigenständige Pflicht zur wettbewerblichen Beschaffung ergeben. Darüber hinaus sind kartell- und wettbewerbsrechtswidrige Handlungen auch im Rahmen von förmlichen Vergabeverfahren zu verfolgen.
Europarecht
Wir beraten in allen Aspekten des Europarechts, die für eine Vergabe von Aufträgen relevant sind. Dies gilt nicht nur für die europäischen Vergaberichtlinien, welche die Grundlagen des deutschen Vergaberechts bilden. Wir behandeln insbesondere auch die allgemeinen Vergabegrundsätze und das Beihilferecht der Europäischen Union.
Verwaltungsrecht
Wir beraten in verwaltungsrechtlichen Fragestellungen, die mit einer Vergabe von Aufträgen in Zusammenhang stehen. Dies betrifft zum einen die Bestimmungen des Organisations- und Haushaltsrechts des Bundes und der Länder. Zum anderen sind vielfältige Vorgaben aus den verwaltungsrechtlichen Fachgesetzen zu beachten.