Kartell- und Wettbewerbsrecht

Regelungen gegen eine Beschränkung des Wettbewerbs

Wir beraten im Hinblick auf Fragestellungen des Kartell- und Wettbewerbsrechts. So kann sich aus dem Kartell- und Wettbewerbsrecht eine eigenständige Pflicht zur wettbewerblichen Beschaffung ergeben. Darüber hinaus sind kartell- und wettbewerbsrechtswidrige Handlungen auch im Rahmen von förmlichen Vergabeverfahren zu verfolgen. Insofern unterstützen wir insbesondere bei

  • der Nachfragebündelung durch gemeinsame Beschaffungsvorhaben,
  • der Durchführung von wettbewerblichen Verfahren bei marktbeherrschender Stellung
  • der Bildung von Bietergemeinschaften durch konkurrierende Unternehmen
  • der Abwehr von kartell- und wettbewerbsrechtswidrigen Handlungen
  • der Vertretung gegenüber Bundeskartellamt und Landeskartellbehörden.
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