Kartell- und Wettbewerbsrecht
Regelungen gegen eine Beschränkung des Wettbewerbs
- der Nachfragebündelung durch gemeinsame Beschaffungsvorhaben,
- der Durchführung von wettbewerblichen Verfahren bei marktbeherrschender Stellung
- der Bildung von Bietergemeinschaften durch konkurrierende Unternehmen
- der Abwehr von kartell- und wettbewerbsrechtswidrigen Handlungen
- der Vertretung gegenüber Bundeskartellamt und Landeskartellbehörden.