Kartell- und Wettbewerbsrecht
Regelungen gegen eine Beschränkung des Wettbewerbs
Wir beraten im Hinblick auf Fragestellungen des Kartell- und Wettbewerbsrechts. So kann sich aus dem Kartell- und Wettbewerbsrecht eine eigenständige Pflicht zur wettbewerblichen Beschaffung ergeben. Darüber hinaus sind kartell- und wettbewerbsrechtswidrige Handlungen auch im Rahmen von förmlichen Vergabeverfahren zu verfolgen. Insofern unterstützen wir insbesondere bei
- der Nachfragebündelung durch gemeinsame Beschaffungsvorhaben,
- der Durchführung von wettbewerblichen Verfahren bei marktbeherrschender Stellung
- der Bildung von Bietergemeinschaften durch konkurrierende Unternehmen
- der Abwehr von kartell- und wettbewerbsrechtswidrigen Handlungen
- der Vertretung gegenüber Bundeskartellamt und Landeskartellbehörden.
