Europarecht

Grundsätze der EU für Beschaffung und Veräußerung

Wir beraten in allen Aspekten des Europarechts, die für eine Vergabe von Aufträgen relevant sind. Dies gilt nicht nur für die europäischen Vergaberichtlinien, welche die Grundlagen des deutschen Vergaberechts bilden. Wir behandeln insbesondere auch die allgemeinen Vergabegrundsätze und das Beihilferecht der Europäischen Union. Insofern unterstützen wir unter anderem bei

  • der Prüfung eines grenzüberschreitenden Interesses am Beschaffungsvorhaben
  • der Durchführung einer wettbewerblichen Veräußerung von Grundstücken
  • der Bewertung von Beschaffungsvorhaben auf mögliche unzulässige Beihilfen
  • der Abwehr von rechtswidrigen Ungleichbehandlungen und Diskriminierungen
  • der Vertretung vor Europäischer Kommission und Europäischem Gerichtshof