Vergaberecht für Zuwendungsempfänger

Vergabe von Aufträgen unter Verwendung von Fördermitteln

Wir beraten Zuwendungsempfänger, denen in ihrem Zuwendungsbescheid eine Anwendung des Vergaberechts auferlegt worden ist. In der Regel handelt es sich dabei um Einrichtungen und Unternehmen, die Fördermittel des Bundes oder der Länder im Rahmen einer Projektförderung oder einer institutionellen Förderung erhalten. Insofern unterstützen wir unter anderem bei

  • der Analyse der anzuwendenden Vergabebestimmungen
  • der Konzeption des Vergabeverfahrens
  • der Vorbereitung der Vergabeunterlagen
  • der Beantwortung von Bieterfragen
  • der Wertung von Teilnahmeanträgen und Angeboten
  • der Erstellung der Vergabedokumentation
  • der Verwendungsnachweisprüfung durch Zuwendungsgeber
  • der Prüfung durch Landes- oder Bundesrechnungshof
  • der Abwehr einer Rückforderung von Fördermitteln
  • der Vertretung in verwaltungsgerichtlichen Rechtsstreitigkeiten.